Im Hinblick auf die Frage der Selbstbestimmung (auch) dementiell veränderter Menschen geht es dieser Studie zufolge bei Interaktionen zwischen pflegenden und gepflegten Menschen weniger um absichtsvolle Bevormundungen durch Pflegekräfte als um Dilemmata in deren Umgang mit als unselbständig angesehenen Personen: Pflegekräfte sind nicht nur dem Prinzip der Selbstbestimmung, sondern auch dem Prinzip fürsorglicher Vermeidung von Selbst- und Fremdgefährdungen ihrer Klienten verpflichtet.
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