Das Staatsorganisationsrecht organisiert den Prozess politischer Willensbildung, sagt man. Doch die Staatsorgane organisieren sich auch fortwährend selbst, bestimmen dadurch ihr Verhältnis untereinander und erzeugen auf diese Weise zugleich wirkungsmächtige Selbstbeschreibungen. Das gilt insbesondere für das Zentrum der Verfassung, das parlamentarische Regierungssystem. Florian Meinel untersucht das Verfassungsrecht dieses Regierungssystems aus der indirekten Perspektive der oft als bloße Geschäftsordnungsautonomie missverstandenen parlamentarischen Selbstorganisation. Sie ist nie nur introvertierte Selbststeuerung des parlamentarischen Lebens, sondern immer auch Zugriff auf die parlamentarisch verantwortliche Regierung. Dies führt zurück zu höchst unterschiedlichen Begründungen jener Autonomie seit dem Revolutionszeitalter, demonstriert die Langlebigkeit spätkonstitutioneller Muster im deutschen Verständnis des Parlaments und weist voraus auf die Zukunftsfrage der parlamentarischen Regierungssysteme: ihre institutionelle Anpassungsfähigkeit. Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin; 2006 und 2012 Juristische Staatsexamina; 2010 Promotion; 2018 Habilitation; seit dem WS 2018/2019 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der JuristischenFakultät derJulius-Maximilians-Universität Würzburg.
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