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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer eine gefährliche Sportart ausübt und sich dabei verletzt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Und wenn man "durch eigene Blödheit" schon erkrankt, erhält man auch keine Entgeltfortzahlung. Diese oder ähnliche Aussagen geistern massenhaft durch die Medien. Doch ist das zutreffend und wenn ja, womit lässt sich eine solche Kündigung begründen? Wie ist eine selbstverschuldete Krankheit arbeitsrechtlich zu qualifizieren? Kann sie zu einer Kündigung des Arbeitnehmers…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: Wer eine gefährliche Sportart ausübt und sich dabei verletzt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Und wenn man "durch eigene Blödheit" schon erkrankt, erhält man auch keine Entgeltfortzahlung. Diese oder ähnliche Aussagen geistern massenhaft durch die Medien. Doch ist das zutreffend und wenn ja, womit lässt sich eine solche Kündigung begründen? Wie ist eine selbstverschuldete Krankheit arbeitsrechtlich zu qualifizieren? Kann sie zu einer Kündigung des Arbeitnehmers führen? Ein Arbeitsverhältnis ist ein typisches Dauerschuldverhältnis, bei dem der Arbeitnehmer zur Leistung der weisungsgebundenen Arbeit und der Arbeitgeber zur Leistung der versprochenen Vergütung verpflichtet ist. So sind für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar – insbesondere hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts. Auch ist ein Arbeitsverhältnis ständigen Veränderungen und Anpassungen im Unternehmen ausgesetzt, wodurch es eines besonderen Schutzes bedarf.