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  • Format: PDF

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Film und Fernsehen, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll überprüft werden, ob die momentane Drittsendefenster-Situation dem Anspruch der Pluralitätssicherung von Meinungen genügt. Dazu werden zunächst Meinungsvielfalt und Drittsenderegelung aus rechtlicher Perspektive beleuchtet, daraufhin ihre gegenwärtige Praxis im Hinblick auf die Meinungsvielfalt beurteilt sowie abschließend die getroffenen Aussagen zusammengefasst und ein Fazit gezogen. Diese Arbeit besteht aus einem theoretischen Teil, welcher die rundfunkpolitische Maxime Meinungsvielfalt zum Gegenstand hat. Dabei werden zunächst die grundlegenden Begriffe Vielfalt und Meinung beleuchtet und der untrennbare Zusammenhang zwischen Meinung(säußerung), Meinungsvielfalt, Meinungsbildung und Meinungsmacht hergestellt. Danach soll die rundfunkrechtliche Entwicklung der Meinungsvielfalt bis zu ihrer heutigen Umsetzung im dual organisierten Rundfunksystem aufgezeigt werden, um die aus diesem hervorgehende Drittsendefenster-Regelung einordnen zu können. Die Vorschrift selbst wird anschließend detailliert beschrieben. Weil es sich um eine Thematik des Rundfunkrechts handelt, sind die Theoriegrundlagen auch rein rechtlicher Natur. Mit der praktischen Umsetzung von Sendefenstern unabhängiger Dritter beschäftigt sich der restliche Teil der Arbeit. Dabei wird anfangs begründet, warum RTL und Sat.1 zu deren Einräumung verpflichtet sind sowie die Fensterprogrammveranstalter mit ihren jeweiligen Sendungen aufgeführt und Aussagen zu Ausstrahlungs-Gegebenheiten wie Sendeumfang, -platzierungen und Ausstrahlungszeiten getroffen. Damit wird übergeleitet zum ersten der drei Aspekte, anhand derer die Forschungsfrage nach dem Beitrag zur Meinungsvielfalt beantwortet werden soll: dem Zuschaueraufkommen der Drittsendungen als Voraussetzung für Meinungsbildung und -vielfalt. Ob der zweite Aspekt, die Vielfalt von verschiedenen unabhängigen Drittanbietern, erfüllt wird, klärt der anschließende Abschnitt. Zuletzt wird anhand einer empirischen Untersuchung Meinungspluralität unter dem dritten Aspekt, der Vielfalt von Programminhalten, bewertet. Am Ende werden die Ausführungen und Erkenntnisse zusammengefasst und münden in ein abschließendes Fazit, in welchem eine Gesamteinschätzung dazu erfolgt, ob die Praxis der Sendefenster für unabhängige Dritte der Forderung folgt, meinungsvielfältig zu sein.

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