Aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Mitgift ist der Mitgiftsklave (servus dotalis) eng mit dem römischen Mitgiftrecht verknüpft - dies unterscheidet ihn von anderen Sklaven und macht sein Schicksal abhängig von schwer prognostizierbaren und potenziell widerstreitenden Interessen der Eheleute. Benedikt Forschner untersucht Probleme, die aus diesem Spannungsfeld resultieren: Welche Antworten fanden die römischen Juristen auf Fragen der Eigentumsverhältnisse, des Erwerbs und der Freilassung von Mitgiftsklaven? Wie gestalteten sich die Zurückbehaltungsrechte des Ehemannes im Fall einer Scheidung? Hatte der Ehemann Ersatzpflichten gegenüber der Ehefrau bei dem Verlust, einer Verletzung oder einer Krankheit des Sklaven? Wer haftete für Delikte, die der Mitgiftsklave begangen hatte? Und wie sah das rechtliche Schicksal seiner Kinder aus? Ergänzend beleuchtet Forschner den Mitgiftsklaven aus sozialhistorischer Perspektive, insbesondere mit Blick auf Geschlechts- und Altersstrukturen, Bildung, Tätigkeiten und seine geographische Verbreitung.
Die Studie erschließt die genannten Themenfelder erstmals in monographischer Form und zeigt auf, wie die römischen Juristen diese besondere Sklavenkategorie in die Ordnung des Mitgiftrechts integrierten.
Benedikt Forschner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen, Edinburgh und Salzburg. Er ist als Rechtsanwalt in München sowie als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Seine rechtshistorischen Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des römischen Rechts und seiner Rezeptionsgeschichte sowie der antiken Rechtsphilosophie.
Die Studie erschließt die genannten Themenfelder erstmals in monographischer Form und zeigt auf, wie die römischen Juristen diese besondere Sklavenkategorie in die Ordnung des Mitgiftrechts integrierten.
Benedikt Forschner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen, Edinburgh und Salzburg. Er ist als Rechtsanwalt in München sowie als Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Seine rechtshistorischen Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des römischen Rechts und seiner Rezeptionsgeschichte sowie der antiken Rechtsphilosophie.
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