Die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung stellt auch in unserer freiheitlichen Gesellschaft nach wie vor ein Tabuthema dar. Betrachtet man die breite Öffentlichkeit, scheint es, als würden sich Sexualität und Behinderung gegenseitig ausschließen. In Fachkreisen hingegen herrscht Konsens darüber, dass Sexualität auch für Menschen, die als geistig behindert bezeichnet werden, ein selbstverständliches Grundbedürfnis und Grundrecht ist. Die vorliegende Diplomarbeit untersucht die Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung unter besonderer Berücksichtigung ihrer Lebenssituation im Wohnheim. Die Autorin erstellt sexualpädagogische Leitlinien, welche das Leben einer selbstbestimmten Sexualität für die im Wohnheim lebenden Menschen ermöglichen und unterstützen sollen. Im Rahmen dieses Vorhabens wird die Fragestellung „Welche Bedeutung hat Sexualität für die menschliche Entwicklung und für die Persönlichkeitsentwicklung für Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung insbesondere?“ bearbeitet, da diese die Basis für die Entwicklung der Leitlinien darstellt. Hierbei werden Faktoren, die die Persönlichkeitsentwicklung und somit auch die Entfaltung der Sexualität eines Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung erschweren, aufgezeigt. Insgesamt soll diese Arbeit zu einer weiteren Enttabuisierung der Sexualität des betreffenden Personenkreises beitragen und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität im Wohnheim stärken.