Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Breitenbrunn (FB Sozialpädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: In den Augen vieler Menschen kommen Mädchen und Frauen mit Behinderungen nicht als mögliche Sexualpartnerin in Frage. Dadurch schlussfolgern viele, dass es somit auch keine sexuelle Gewalt gegen Menschen mit Behinderung gibt. Sexuelle Gewalt hat nichts mit Sexualität oder sexueller Aktivität zu tun. In erster Linie ist es eine Form von Gewalt. Mehr als jede zweite Frau mit Behinderung musste schon ein- bzw. mehrmals im Leben Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen. Eine Frau mit Gewalterfahrung sucht Rat in Frauenberatungsstellen und Schutz in Frauenhäusern. Häufig sind diese Einrichtungen jedoch nicht barrierefrei. Mitarbeiterinnen fühlen sich nicht für die behinderten Frauen zuständig und verweisen sie an Behinderteneinrichtungen. Diese wiederum fühlen sich vom Thema sexuelle Gewalt überfordert. In letzter Zeit findet ein Umdenken statt. Es gibt erste Ansätze, die Barrieren abzubauen, Selbstverteidigungskurse anzubieten und auf die Bedürfnisse behinderter Frauen näher einzugehen. Auch in den Behinderteneinrichtungen wächst die Aufmerksamkeit für dieses Thema. Meist gibt es noch keine Handlungsstrategien beim Bekannt werden von Missbrauch in der Einrichtung. Die "Maßnahme" beschränkt sich meist auf ein Gespräch mit dem Täter. Mädchen und Frauen, denen sexuelle Gewalt widerfahren ist, wird zu 50%, Jungen und Männern zu 100% geglaubt. Folglich erfahren Mädchen und Frauen weiterhin sexuelle Gewalt. Allgemein ist zu sagen, dass es für sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderung kaum Beratungs- und Therapieangebote gibt. Die wenigen behinderten Beraterinnen die es gibt haben meist selbst Erfahrungen mit sexueller Gewalt machen müssen. Für gehörlose Frauen kommt erschwerend hinzu, dass es keine finanzielle Unterstützung für die Bereitstellung einer Gebärdensprachendolmetscherin gibt. 1999 gab es nur eine Therapeutin in Deutschland, die der Gebärdensprache mächtig war. Nach dem Erlebnis sexueller Gewalt stellt die unzureichende Beratungssituation eine zusätzliche Belastung für die Betroffene dar. Sexuelle Gewalt ist eine strafbare Handlung und kann zur Anzeige gebracht werden. Da die Erfahrungen mit Strafprozessen nicht überwiegend positiv sind, ist das für und wider einer Anzeige abzuwägen. Eine Anzeige kann nicht zurück genommen werden
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