Erste Orientierung für Praktikerinnen und Praktiker Die Textausgabe mit prägnanten Erläuterungen bietet den Anwenderinnen und Anwendern in der Praxis eine erste Orientierung zu Inhalt und Ausgestaltung der Regelungen des SGB XIV – auch zu den erst am 1.1.2024 in Kraft tretenden Vorschriften. Das Buch weist die verschiedenen Zeitpunkte des Inkrafttretens explizit aus. Das bringt die Reform Durch das neue Sozialgesetzbuch XIV wird das Recht der Sozialen Entschädigung grundlegend reformiert und insbesondere den Belangen von Gewaltopfern angepasst. Hierzu zählen im Wesentlichen die sog. "Schnellen Hilfen", die einen Anspruch der Betroffenen auf Leistungen eines Fallmanagements und der psychologischen Frühintervention in einer sog. Traumaambulanz festschreiben. Kompetentes Autorenteam Das kompetente Autorenteam hat die wesentlichen Neuerungen detailliert aufbereitet. Die umfassende Fachkenntnis der Verfasserin und der Verfasser kommt in der fundierten Kurzkommentierung zum Ausdruck. Mit praktischer Synopse Die Paragrafensynopse mit der Übersicht über die von der Reform betroffenen Gesetze und Einzelvorschriften vervollständigt das Werk. Die Synopse ist eine unerlässliche Arbeitshilfe für Nutzerinnen und Nutzer. Unverzichtbar für Sozialämter Opferberatungsstellen Sozialberatungsstellen Soziale Dienste soziale Organisationen Sozialverbände Behindertenverbände Kriegsopfer Kriegsopfer-Organisationen Kriegsopferverbände Impfgeschädigte Opfer von Straftaten
Echo der Fachpresse zur 1. Auflage
»Jedem, der sich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht beschäftigt, kann die Lektüre dieses Buches zum Einstieg in das SGB XIV nur empfohlen werden. Insbesondere für die praktische Anwendung dürfte sie fast schon ein Muss sein.«
Franziska Fleßner, Dezernentin SER, und Mohamed El-Zaatari, Dezernent Rechtsangelegenheiten, beide Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB), br Behinderung und Recht 1/2022
»Die Synopse ist eine unerlässliche Arbeitshilfe für ihre Nutzer und unverzichtbar unter anderem für Sozialämter, Opfer- und Sozialberatungsstellen, Soziale Dienste, Sozial- und Behindertenverbände, Kriegsopfer-Organisationen, Impfgeschädigte sowie Opfer von Straftaten.«
Sozialrecht + Praxis 3/2021
»Jedem, der sich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht beschäftigt, kann die Lektüre dieses Buches zum Einstieg in das SGB XIV nur empfohlen werden. Insbesondere für die praktische Anwendung dürfte sie fast schon ein Muss sein.«
Franziska Fleßner, Dezernentin SER, und Mohamed El-Zaatari, Dezernent Rechtsangelegenheiten, beide Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB), br Behinderung und Recht 1/2022
»Die Synopse ist eine unerlässliche Arbeitshilfe für ihre Nutzer und unverzichtbar unter anderem für Sozialämter, Opfer- und Sozialberatungsstellen, Soziale Dienste, Sozial- und Behindertenverbände, Kriegsopfer-Organisationen, Impfgeschädigte sowie Opfer von Straftaten.«
Sozialrecht + Praxis 3/2021
Echo der Fachpresse zur 1. Auflage
»Jedem, der sich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht beschäftigt, kann die Lektüre dieses Buches zum Einstieg in das SGB XIV nur empfohlen werden. Insbesondere für die praktische Anwendung dürfte sie fast schon ein Muss sein.«
Franziska Fleßner, Dezernentin SER, und Mohamed El-Zaatari, Dezernent Rechtsangelegenheiten, beide Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB), br Behinderung und Recht 1/2022
»Die Synopse ist eine unerlässliche Arbeitshilfe für ihre Nutzer und unverzichtbar unter anderem für Sozialämter, Opfer- und Sozialberatungsstellen, Soziale Dienste, Sozial- und Behindertenverbände, Kriegsopfer-Organisationen, Impfgeschädigte sowie Opfer von Straftaten.«
Sozialrecht + Praxis 3/2021
»Jedem, der sich mit dem Sozialen Entschädigungsrecht beschäftigt, kann die Lektüre dieses Buches zum Einstieg in das SGB XIV nur empfohlen werden. Insbesondere für die praktische Anwendung dürfte sie fast schon ein Muss sein.«
Franziska Fleßner, Dezernentin SER, und Mohamed El-Zaatari, Dezernent Rechtsangelegenheiten, beide Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB), br Behinderung und Recht 1/2022
»Die Synopse ist eine unerlässliche Arbeitshilfe für ihre Nutzer und unverzichtbar unter anderem für Sozialämter, Opfer- und Sozialberatungsstellen, Soziale Dienste, Sozial- und Behindertenverbände, Kriegsopfer-Organisationen, Impfgeschädigte sowie Opfer von Straftaten.«
Sozialrecht + Praxis 3/2021