Peter-Tobias Stoll untersucht das Verfassungs-, Umwelt- und Technikrecht mit Blick auf das Risiko- und Risikoverwaltungsrecht und auf die Frage, wie danach die Aufgabe der Gewährleistung von Sicherheit zwischen Staat und Gesellschaft verteilt ist. Er geht von zwei aktuellen verfassungsrechtlichen Diskussionslinien aus, die sich schneiden. Einerseits werden mit einem grundrechtlich und als Staatsaufgabe formulierten Begriff der Sicherheit Pflichten und Befugnisse des Staates akzentuiert. Aus anderer Sicht werden Zweifel an der Steuerungs- und Leistungsfähigkeit des Staates laut. Sie führen mit dem Stichwort der gesellschaftlichen Selbstregulierung zur Forderung nach einer Verlagerung von Aufgaben auf die Gesellschaft und ihre Mitglieder. Der Autor betrachtet unter dieser Fragestellung den Bereich der inneren Sicherheit, den Arbeitsschutz, das Anlagen-, Atom- und Gentechnikrecht sowie das Recht der Produktsicherheit mit dem Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Daraus gewinnt er in einem Querschnitt Aufschlüsse über die Funktionen, zu denen Risikoerkenntnis und Wissensproduktion, Information und Kommunikation, die technische Entwicklung und Fragen der Wiedergutmachung und Entschädigung zählen. Außerdem werden die wesentlichen Prinzipien und Grundsätze, namentlich Vorsorge, Rationalität, Verantwortung, Freiheit, Selbstbestimmung, Selbstregulierung und Zeitlichkeit diskutiert. Geboren 1959; Professur für öffentliches Recht, insb. Völkerrecht (Internationales Wirtschaftsrecht) an der Universität Göttingen; Geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Völkerrecht und Europarecht sowie Abteilungsdirektor der Abteilung Internationales Wirtschaftsrecht und Umweltrecht.
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