Der Europäische Gerichtshof ist am 19. Mai 2009 zu folgendem Urteil gekommen: das Fremdbesitzverbot für Apotheken bleibt bestehen. Die Regelung der Arzneimittelversorgung bleibt damit bei den einzelnen Mitgliedsstaaten. Zukünftig dürfen ausschließlich studierte Pharmazeuten eine Apotheke besitzen und betreiben. Lebensmittelketten und Drogeriemärkte, die ebenfalls eigenständig in den Medikamentenhandel einsteigen wollten, sind ausgeschlossen. Auch die bisher einzige DocMorris Filiale in Saarbrücken muss schließen. Erlaubt hingegen sind die DocMorris Apotheken, die einem Apotheker gehören, das DocMorris-Logo führen und dafür eine Lizenzgebühr bezahlen. Konkurrenz bekommen die deutschen Apotheker hingegen aus dem Internet.
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