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Sind 182 Insolvenzgerichte noch zeitgemäß? Ist eine Konzentration der Zuständigkeit bei Unternehmensinsolvenzen sinnvoll? (eBook, PDF) - Hallberg, Maximilian
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,0 Punkte (sehr gut), Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die zersplitterte dezentrale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte stellt ein schwerwiegendes Problem dar.“ So sagt es zumindest die Ministerin des Bundes und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Christine Scheel, noch am 21.04.2009 in einem Vortrag vor der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14,0 Punkte (sehr gut), Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar Insolvenzrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: „Die zersplitterte dezentrale Zuständigkeit der deutschen Insolvenzgerichte stellt ein schwerwiegendes Problem dar.“ So sagt es zumindest die Ministerin des Bundes und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Christine Scheel, noch am 21.04.2009 in einem Vortrag vor der Gesellschaft für Restrukturierung TMA Deutschland e.V. Die Banken- und Wirtschaftskrise hat die Frage nach einem funktionierenden und effizienten Insolvenzrecht neu gestellt. Innerhalb dieser Frage ist die Zuständigkeit der Insolvenzgerichte und das Maß der nötigen Konzentration derselben, von fundamentaler Bedeutung. Bei dem Thema, ob 182 Insolvenzgerichte noch zeitgemäß sind oder ob eine weitere Konzentration der Zuständigkeit im Unternehmensinsolvenzrecht erfolgen sollte, handelt es sich um ein Problem größter Aktualität und Brisanz. Es wird zu zeigen sein, ob Frau MdB Scheel Recht behält, wenn sie weiter ausführt: „Längst überfällig wäre deshalb, zumindest für große Verfahren Schwerpunktgerichte zu installieren, zum Beispiel könnte pro Bundesland eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet werden.“