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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: „Bundesverteidigungsminister Peter Struck betonte, der Schwerpunkt von Bundeswehr-Einsätzen werde auf absehbare Zeit in multinationalen Einsätzen jenseits der deutschen Grenzen liegen. [...] ‚Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt’, erklärte der SPD-Politiker.“ (Spiegel-Online 20.12.2002). Dieses…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Hauptseminar: Verfassungsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: „Bundesverteidigungsminister Peter Struck betonte, der Schwerpunkt von Bundeswehr-Einsätzen werde auf absehbare Zeit in multinationalen Einsätzen jenseits der deutschen Grenzen liegen. [...] ‚Die Sicherheit Deutschlands wird auch am Hindukusch verteidigt’, erklärte der SPD-Politiker.“ (Spiegel-Online 20.12.2002). Dieses Zitat von Verteidigungsminister Peter Struck verdeutlicht sehr eindrucksvoll, wie kontrovers das Themengebiet der Auslandseinsätze bzw. der out-of-area-Einsätze zur Zeit diskutiert wird. Immer mehr gerät Deutschland in die Pflicht, sich auch militärisch an Einsätzen im Ausland zu beteiligen und steht damit vor einer neuen Situation, wodurch die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik in einen Wandel geraten ist. Begriffe wie Verteidigung und Sicherheit stehen daher auf dem Prüfstand und erfahren gravierende Bedeutungswandel. Die verfassungsrechtliche Legitimität der Auslandseinsätze ist daher von grundlegender Wichtigkeit für die derzeitige Staatspraxis und taucht regelmäßig in der öffentlichen Diskussion auf. Die vorliegende Hausarbeit befasst sich daher mit der Frage, ob die Einsätze deutscher Streitkräfte im Ausland verfassungsrechtlich legitim sind.