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Die Frage nach der Neugliederungsreife der Länder Berlin und Brandenburg wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, denen der Autor in diesem Buch nachgeht. Hierbei bildet die verfassungsrechtliche Dimension der Problematik den Schwerpunkt der Betrachtung, ohne den Einfluss der Nachbarwissenschaften zu vernachlässigen. Auf der Grundlage der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Neugliederungsmaßnahmen, insbesondere unter Würdigung der herausragenden Bedeutung der willensabhängigen Fusionsvoraussetzungen, zeigt der Autor die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und…mehr

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Produktbeschreibung
Die Frage nach der Neugliederungsreife der Länder Berlin und Brandenburg wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf, denen der Autor in diesem Buch nachgeht. Hierbei bildet die verfassungsrechtliche Dimension der Problematik den Schwerpunkt der Betrachtung, ohne den Einfluss der Nachbarwissenschaften zu vernachlässigen. Auf der Grundlage der bundes- und landesverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Neugliederungsmaßnahmen, insbesondere unter Würdigung der herausragenden Bedeutung der willensabhängigen Fusionsvoraussetzungen, zeigt der Autor die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten und deren Grenzen im Neugliederungsverfahren auf. Da die Länderfusion Berlin-Brandenburg im ersten Anlauf im Jahre 1996 am negativen Votum der Brandenburger scheiterte und der zweite Fusionsanlauf stagniert, unterbreitet der Verfasser Handlungsempfehlungen an die politischen Entscheidungsträger, die geeignet sind, den Fusionsprozess neu zu beleben und zum erfolgreichen Abschluss zu führen - zur Fusion der Länder Berlin und Brandenburg. Daniel Tripke studierte von 1992 bis 1997 die Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Nach Abschluss der Referendarausbildung ließ er sich 1999 als Rechtsanwalt nieder. Er promovierte extern an der Universität Potsdam bei Prof. Dr. Dieter C. Umbach mit der vorliegenden Arbeit. Zurzeit arbeitet er als Rechtsanwalt in Potsdam und Neuruppin und ist Namensgeber der Kanzlei Dr. Tripke & Kollegen.

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