Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2, , Veranstaltung: Seminarfach Flüchtlinge, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fragestellung zur Thematik der Staatenlosigkeit und der damit verbundenen Probleme trat geballt erstmals im 19. Jahrhundert auf. Die Organisation der früheren Staatsgebilde war zunächst von Untertanenverhältnissen geprägt. Erst als die absolute Monarchie der konstitutionellen Monarchie zu weichen begann, gewann der moderne Begriff der Staatsangehörigkeit seine rechtliche Gestalt. Insbesondere die Verlegung der Nationalstaatsgrenzen führte sodann zu der Einteilung in Staatsbürger und die Nichtanerkennung von Bürgern, den sogenannten "Staatenlosen". Vor allem nach dem ersten und sodann auch nach dem zweiten Weltkrieg wurden Staaten neu zugeschnitten. Hierdurch wurden viele Menschen zu den Staatenlosen. Hierbei trat sodann die Frage auf, welche Rechte den Staatenlosen eingeräumt werden sollten, da sie keinem Staat gegenüber Ansprüche stellen können bzw. von keinem Staat unterstützt werden und somit diese Personen weder in ein Heimatland abgeschoben werden könne, noch auf rechtlichen Beistand eines anderen Staates zählen können. Auch heute sieht sich die Europäische Union mit der Frage konfrontiert, wie mit Staatenlosen umgegangen werden soll. Gerade in Verbindung mit der Flüchtlingskrise tritt die Fragestellung sowie auch die Abgrenzung der Staatenlosigkeit auf. In der nachfolgenden Arbeit soll sich zunächst mit der Frage beschäftigt werden, wer Staatenlose sind und ob sie ggf. Rechte haben. Ferner soll in einem weiteren Schritt ermittelt werden, ob es europäische Reaktionen auf die derzeitigen geopolitischen Herausforderungen in dem Umgang mit Staatenlosen gibt.
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