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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 2+, Technische Universität Darmstadt (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Theoretische Probleme der Begründung von Menschenrechten, Sprache: Deutsch, Abstract: Universellen Anspruch hat eine Theorie, wenn sie das Geltungsgebiet, innerhalb dessen sie Gültigkeit und Zuständigkeit beansprucht, als unbegrenzt behauptet, ohne daß es dabei – etwa aufgrund kultureller Unterschiede – Ausnahmen gäbe. So beansprucht der Universalismus der Menschenrechte unbegrenzte Gültigkeit…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Philosophie - Theoretische (Erkenntnis, Wissenschaft, Logik, Sprache), Note: 2+, Technische Universität Darmstadt (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Theoretische Probleme der Begründung von Menschenrechten, Sprache: Deutsch, Abstract: Universellen Anspruch hat eine Theorie, wenn sie das Geltungsgebiet, innerhalb dessen sie Gültigkeit und Zuständigkeit beansprucht, als unbegrenzt behauptet, ohne daß es dabei – etwa aufgrund kultureller Unterschiede – Ausnahmen gäbe. So beansprucht der Universalismus der Menschenrechte unbegrenzte Gültigkeit für alle Menschen, unabhängig davon, zu welcher Zeit oder an welchem Ort sie lebten bzw. leben und welcher Kultur sie angehörten bzw. angehören. In einer universalistischen Theorie ist es möglich, daß die Geltung der Prinzipien und Normen in Abhängigkeit von kontingenten empirischen Einflußfaktoren besteht, was für eine dem Universalismus ähnliche Theoriefamilie, den Absolutismus, nicht gilt. Ein Beispiel für Universalismus: Es wäre denkbar, daß alle Staaten der Erde Repräsentanten zu einem „Weltparlament“ entsenden würden, die dort Gesetze mit einem globalen Geltungsanspruch beschlössen, die in späteren Parlamentssitzungen wieder aufgehoben oder modifiziert werden könnten. Zur Verdeutlichung noch ein Beispiel für Absolutismus: Daß Gott existiert, ist für gläubige Menschen ein letztgültiger Grundsatz, für den kontextunabhängige sowie zeitlich und örtlich absolute Geltung eingefordert wird. Demnach beansprucht der Universalismus zwar Allgemeingültigkeit und –verbindlichkeit, er ist aber nicht unveränderlich. Universalistische Konzepte können sich verändern und neue Ideen und Impulse in sich aufnehmen. Dagegen ist der Absolutismus eine starre Position, welche die uneingeschränkte und ewige Wahrheit der Grundsätze sowie deren Unabhängigkeit und Unveränderlichkeit gegenüber kontingenten Einflußfaktoren jeder Art behauptet. Dem eben Gesagten entsprechend bedeutet Universalismus der Menschenrechte, daß es überall auf der Welt allgemeingültige und –verbindliche Standards der Menschenrechte gibt bzw. geben müsse. Ein gutes Beispiel für einen moralischen Standard ist das fünfte biblische Gebot: „Du sollst nicht töten“. Wir können mit sehr großer Sicherheit sagen, daß es keine Gesellschaftsform auf der Erde gibt bzw. gegeben hat, die dieses Gebot, in der einen oder anderen Variante, nicht für allgemein gültig und verbindlich erklärt.