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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Leuphana-Semesters haben wir uns in dem Projektseminar „Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen“ eingehend mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen wirtschaftlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Leuphana Universität Lüneburg, Veranstaltung: Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Leuphana-Semesters haben wir uns in dem Projektseminar „Der Konflikt zwischen Wirtschaft und Umweltschutz am Beispiel des Rechts auf freien Zugangs zu Umweltinformationen“ eingehend mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dessen wirtschaftlichen Grundlagen auseinandergesetzt. Nach einer Einführung in das Energiewirtschaftsgesetz, haben wir uns im Seminar besonders auf Unternehmen der Energiewirtschaft konzentriert. Unser Anliegen war es Anträge auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz zu verfassen und an ausgewählte Stellen der Energiewirtschaft zu senden und deren Reaktion zu bewerten. In meinem persönlichen Antragsschreiben vom 08. Dezember 2008 bat ich verschiedene Unternehmen der Energieerzeugung sowie eine Bundesbehörde um Informationen bezüglich der Gesundheitsgefährdung von Mitarbeitern in Kernkraftwerken in Hinblick auf strahlungsbedingte Krankheiten bei der Atomstromproduktion. In dieser Arbeit werde ich die Antworten auf Basis des Gesetzes analysieren. Es wird angenommen, dass die Unternehmen der Energieerzeugung informationspflichtige Stellen sind, da sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG öffentliche Aufgaben oder öffentliche Dienstleistungen wahrnehmen und dabei der Kontrolle des Bundes unterliegen. Im Zentrum dieser Analyse steht die Frage, ob es sich tatsächlich bei Unternehmen der Energieerzeugung nach dem UIG um sogenannte „informationspflichtige Stellen“ handelt und wie die Unternehmen dazu Stellung nehmen. Auf die Beantwortung der Frage soll nur am Rande eingegangen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich bei den Unternehmen um eine zufällige Auswahl handelt. Auch wenn bei dieser experimentellen, empirischen Arbeitsmethode nicht alle Unternehmen der Energieerzeugung erfasst werden, kann das Ergebnis als bedingt repräsentativ gelten, denn die von mir angeschriebenen Unternehmen decken nahezu den gesamten Markt der Energieerzeugung ab. Im Folgenden werde ich zunächst auf die grundlegenden Paragrafen des Gesetzestextes eingehen, um anschließend meinen Antrag auf Einhaltung der vorgegebenen Kriterien zu überprüfen. Anschließend werde ich die Antworten hinsichtlich der Fragestellung analysieren. Meine Ergebnisse werde ich abschließend in Form eines Fazits zusammenfassen und auf eine geeignete Präsentationsform für die Konferenzwoche eingehen.
Autorenporträt
Nachdem Torben Schneider 2005 sein Abitur am Gymnasium in Meckelfeld (Seevetal) abgeschlossen hatte, schloss er nach nur zwei Jahren seine Ausbildung zum Versicherungskaufmann ab. Im Anschluss absolvierte er ein Freiwilliges Soziales Jahr in Wales, Großbritannien, wo er einen behinderten Studenten pflegte. Wieder zurück in Deutschland begann er mit dem Studium der Wirtschaftspädagogik, welches er mit dem Bachelor 2011 als Jahrgangsbester (1,3) abschloss. Derzeit studiert er Wirtschaftspädagogik im Master an der Leuphana Universität in Lüneburg.