Seit Januar sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Beschäftigungsgesellschaft oder auch Auffanggesellschaft vereinfacht worden. (1) Auffanggesellschaften werden gegründet, um vom Personalabbau betroffene Mitarbeiter für neue Jobs zu qualifizieren und sie möglichst schnell weiter zu vermitteln. (12) Damit sollen betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden. (2) , (3) Diese Variante des Personalabbaus ist für Unternehmen günstiger als Sozialpläne und für die Mitarbeiter ist das Gehalt nach wie vor höher als die Arbeitslosenhilfe. (12)
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