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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Recht, Finanzmanagement und Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorthesis setzt sich mit der Problematik des grenzüberschreitenden Zu- und Wegzugs von Kapitalgesellschaften auseinander. Kapitalgesellschaften werden oftmals am Zu-/ Wegzug gehindert, benachteiligt oder gar liquidiert. Ein einheitliches Internationales Gesellschaftsrecht, sowie…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Recht, Finanzmanagement und Steuern), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bachelorthesis setzt sich mit der Problematik des grenzüberschreitenden Zu- und Wegzugs von Kapitalgesellschaften auseinander. Kapitalgesellschaften werden oftmals am Zu-/ Wegzug gehindert, benachteiligt oder gar liquidiert. Ein einheitliches Internationales Gesellschaftsrecht, sowie EU-Richtlinie existiert nicht. Somit müssen Gesellschaften die Vorhaben identitätswahrend zu-/ wegzuziehen oftmals kostenintensiv beraten lassen oder aber das Vorhaben verwerfen. Der Gang der Untersuchung beginnt mit dem Erläutern des Verhältnisses des nationalen Rechts zum Gemeinschaftsrecht. Dort werden die allgemeinen nationalen Bestimmungen, an die das Gesellschaftsstatut knüpft wiedergegeben. Anschließend werden die nationalen Bestimmungen auf die Kompatibilität mit dem EU-Recht geprüft. Danach werden die steuerlichen Maßnahmen, die sich aus dem Zu-/ Wegzug einer Gesellschaft ergeben zusammengefasst, um die Tragweite eines Zu-/ Wegzugs zu veranschaulichen. Anschließend werden die EuGH Rechtsprechungen im Hinblick auf die Bachelorthesis diskutiert und die Rechtsentwicklung wird dabei festgehalten. Zum Schluss wird auf kurz auf den Tatbestand des Zu-/ Wegzug der KapGes in das Drittland und umgekehrt Stellung genommen. Da der Zu-/ Wegzug der KapGes in das Drittland sich nicht verändert hat, wird dieses Fachgebiet kurz gehalten.