Smart Speaker sind im Alltag von Millionen Bürger mittlerweile allgegenwärtig. Angesichts aktueller Überlegungen Smart Speaker auch im Rahmen der Strafverfolgung einzusetzen, dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis diese auch die höchstrichterliche Rechtsprechung beschäftigen. Die Arbeit beantwortet, inwiefern Smart Speaker de lege lata zur Strafverfolgung genutzt werden können. Es wird dargestellt, welchen praktischen Problemen sich ein Zugriff auf die mittels Smart Speaker generierten Daten gegenübersieht, inwiefern sich ein solcher Zugriff mit der bereits ergangenen Rechtsprechung vereinbaren lässt und welche verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Aspekte im Rahmen der Verwertbarkeit solcher Daten zu beachten sind.
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