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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit am 01.01.1993 der Europäische Binnenmarkt offiziell verkündet wurde, sollen die EU-Staaten einen Raum ohne Grenzen bilden, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Doch obwohl die Mehrzahl der mittleren und großen Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist, bestanden für die Rechtsformen die nationalen Grenzen weiter, da die Existenzgrundlage für Kapitalgesellschaften ausschließlich in den…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit am 01.01.1993 der Europäische Binnenmarkt offiziell verkündet wurde, sollen die EU-Staaten einen Raum ohne Grenzen bilden, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gewährleistet ist. Doch obwohl die Mehrzahl der mittleren und großen Unternehmen grenzüberschreitend tätig ist, bestanden für die Rechtsformen die nationalen Grenzen weiter, da die Existenzgrundlage für Kapitalgesellschaften ausschließlich in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen lagen, die für ihre Errichtung und ihre Funktionsweise maßgebend waren. Um diese Diskrepanz zwischen den unternehmensrechtlichen Gegebenheiten und der wirtschaftlichen Realität des Binnenmarktes aufzuheben, stand ab dem 08.10.2004 mit der Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) im Gemeinschaftsgebiet eine neue supranationale Gesellschaftsform zur Verfügung, die in allen EU-Mitgliedsstaaten als nationales Ausführungsgesetz in Kraft treten sollte. Dieses „Flaggschiff des europäischen Gesellschaftsrechts“ wurde durch die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 (SE-VO) des Rates vom 08.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft möglich gemacht. Die einzelnen Mitgliedsstaaten waren zur weiteren Ausführung dieser Verordnung aufgefordert, ein nationales Ausführungsgesetz zu erlassen. Die Bundesrepublik Deutschland ist dem am 22. Dezember 2004 mit dem Gesetz zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) nachgekommen.