Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10,2, Ludwig-Maximilians-Universität München, Veranstaltung: Schwerpunktseminar Europarecht , Sprache: Deutsch, Abstract: Der Vertrag von Lissabon wurde im Dezember 2007 unterzeichnet und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Er bedeutet nunmehr eine große Veränderung für die Europäische Union in vielerlei Hinsicht. Nun bildet der EUV mit dem AEUV gemeinsam die einheitliche Rechtspersönlichkeit der EU, auf die ihr Handeln gestützt wird und durch die auch die Individuen der Mitgliedstaaten erstmals persönlich Recht besitzen. Es stellt eine verfassungsähnliche Grundordnung der Union dar, aber die EU bleibt ein nichtstaatlicher Staatenverbund. Den Mitgliedstaaten wird mehr Mitspracherecht und dadurch auch mehr Macht zuteil. Das Ziel einer "Mega-Union" wurde dadurch aber nicht erreicht. Ein Aspekt, der an Bedeutung gewonnen hat ist die generelle Stärkung des europäischen Solidaritätsprinzips im Vertrag von Lissabon und miteinhergehenden Folgen für die Mitgliedstaaten der Union. Dieser Bereich hat besondere Aktualität gewonnen durch die Finanzkrise und die Griechenland-Problematik. Diesen Aspekt werde ich in der folgenden Arbeit weiter erörtern, indem ich zunächst auf die allgemeine Solidarität in der EU eingehe und dann speziell auf das Verhältnis von Solidarität und Eigenverantwortung der EU-Mitgliedstaaten im Finanzbereich der Wirtschafts-und Währungsunion.
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