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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Parteienfinanzierung und die Zukunft der Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll es um die Frage gehen, wie es sich grundsätzlich begründen lassen könnte, daß das Parlament in der Frage der Parteienfinanzierung autonom entscheiden darf, obwohl dieses - aufgrund der Problematik einer Entscheidung in eigener Sache- Gefahren bergen könnte und somit keineswegs als selbstverständlich erachtet…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Freie Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut), Veranstaltung: Parteienfinanzierung und die Zukunft der Demokratie, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll es um die Frage gehen, wie es sich grundsätzlich begründen lassen könnte, daß das Parlament in der Frage der Parteienfinanzierung autonom entscheiden darf, obwohl dieses - aufgrund der Problematik einer Entscheidung in eigener Sache- Gefahren bergen könnte und somit keineswegs als selbstverständlich erachtet werden kann. Es soll einleitend danach gefragt werden, welche zentralen Aufgaben die Parteien - aus denen das gesetzgeberische Organ, das Parlament, hervorgeht- in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz haben und wie sich hieraus eine Begründung bzw. Legitimation für die Entscheidung in eigener Sache finden lassen könnte. Weiterhin soll danach gefragt werden, inwieweit bestimmte Voraussetzungen -die Transparenz des politischen Entscheidungsprozesses und das Finanzgebaren der Parteien allgemein betreffend- erfüllt sein müssen, damit das Parlament auf legitime Weise über die Parteienfinanzierung entscheiden kann. Im folgenden soll -ausgehend vom sogenannten Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975, worin eine ausreichende Transparenz des gesamten Willensbildungsprozesses bei der Festlegung der Abgeordnetendiäten gefordert wird- erörtert werden, ob eine - dem Gebot des Bundesverfassungsgerichts entsprechende - Durchschaubarkeit der Parteienfinanzen gegeben ist. Es soll dargelegt werden, daß das Transparenzgebot allgemein für die Parteienfinanzierung gelten muß, da eine enge Bindung von Parlament und den darin vertretenen Parteien angenommen werden kann und somit die Problematik der Entscheidung in eigener Sache weit über die Abgeordnetendiäten hinausgreift und die Rechenschaftspflichten der Parteien bereits im Grundgesetz in Artikel 21 verankert sind. Daran anschließend sollen diverse Reformvorschläge für die Ausgestaltung der Parteienfinanzierung vorgestellt und diskutiert werden, die es sich zum Ziel machen, eine Form und Darstellung der Finanzierung für die Parteien zu finden, die eine weitreichende Transparenz und Legitimität gewährleisten sollen. Bei der Vorstellung der Reformvorschläge soll das gesamte Gebiet der Parteienfinanzierung zumindest ansatzweise abgedeckt werden, um zum einen die Komplexität dieser Materie aufzuzeigen und um andererseits ein möglichst differenziertes Bild von positiven sowie kritikwürdigen Aspekten in den einzelnen Bereichen zu zeichnen. [...]

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