Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 1,7, Universität Koblenz-Landau, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Vorgeschichte der Beitrittsverhandlungen beginnt 1959, als die Türkei den Antrag für ein Assoziierungsabkommen an die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bestehend aus Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden, richtet. Zunächst wurde der Türkei eine Mitgliedschaft der EWG in Aussicht gestellt, die sich in drei Phasen entwickeln sollte und als vorläufiges Ziel für 1995 eine Zollunion ansah. Seit dem so genannten Ankara Abkommen von 1963, bis zur Erklärung der Türkei als offiziellen Beitrittskandidaten 1999, kam es jedoch zu einigen Rückschlägen und Verzögerungen. So wurde zum Beispiel 1989, ein Beitrittsgesuch der Türkei von 1987 aufgrund der damaligen unbeständigen politischen und ökonomischen Situation, von der EG abgelehnt. Am 01.Januar 1996 trat dann das europäische Wirtschaftsrecht in der Türkei in Kraft. Ein Jahr später, wird in Luxemburg entschieden, dass die Türkei für einen EU-Beitritt in Frage kommt. Der EU-Gipfel in Helsinki verkündet 1999 den Status der Türkei als offiziellen Beitrittskandidaten. Hierbei werden jedoch Bedingungen geknüpft, die von der EU regelmäßig in Fortschrittsberichten überprüft werden. Dazu gehört die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien (vgl. Gremer/Hippler: 2004). Bis zu einem Beitritt wurden 10 bis 15 Jahre kalkuliert, in denen die Türkei, die ihr auferlegten Kopenhagener Kriterien erfüllen muss (vgl.spiegel.de).