Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Veranstaltung: Ausgewählte Aspekte der Öffentlichen Verwaltung / Lebensmittelsicherheit im Verwaltungsvollzug, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Geschichte der Welt ist die Menschheit seit jeher einem stetigen Wandel in Gesellschaft, Umwelt, Industrie, Politik, Ethik etc. unterworfen. Dieser Wandel beeinflusst und beeinflusste alle Lebensbereiche der Menschen und bringt neben Industrie, Wissenschaft, Bildung und zahlreichen anderen Lebensbereichen auch staatliche Institutionen dazu, sich diesem Wandel unter Berücksichtigung zahlreicher Aspekte anzupassen. Das organisatorische Großgebilde, welches einen Staatsapparat funktionieren lässt, heißt Verwaltung. In ihr soll der Großteil der in einem Staatssystem anfallenden Verwaltungsaufgaben mittels Behörden ausgeführt werden. Die qualitative Entwicklung Deutschlands vom „Policey-Staat“ zum „Daseinsvorsorge-Staat“ und zum Dienstleister für die Bürger förderte die horizontale Dekonzentration. Vor allem nach dem 1. Weltkrieg musste die Verwaltung ihre Organisation rationell und sachgerecht anpassen, um den Aufgaben der Zeit gerecht werden zu können. Die Entstehung und Entwicklung der Sonderbehörden ist mit dieser gesamtgesellschaftlichen Entwicklung eng verflochten, weswegen hier auch ein Schwerpunkt dieser Arbeit liegen soll. Des Weiteren soll der Begriff „Sonderbehörde“ definiert und von der „Allgemeinen Verwaltung“ abgegrenzt werden. Neben weiteren deskriptiven Darstellungen soll jedoch auch die Frage geklärt werden, wie denn die interorganisatorischen Beziehungen dieser zwei Verwaltungstypen funktionieren. Wo liegen die Vorteile der Sonderbehörden im Vergleich zu „traditionellen“ Verwaltungseinrichtungen, und lässt sich daraus ein Trend weg von der allgemeinen Verwaltung hin zur Sonderbehörde erkennen? Bevor es zu einer abschließenden Problembeurteilung kommt, soll eine tabellarische Zuordnung der Sonderbehörden zu den entsprechenden Ministerien auf Landesebene am Beispiel des Freistaates Bayern einen Überblick verschaffen. Auf Grund des relativ speziellen Themas dieses Referates konnten nur wenige ausführliche Texte ausfindig gemacht werden. Der umfassendste Text stammt aus dem Jahr 1969. Deswegen wurden einzelne Aspekte der weiteren Entwicklung der Sonderbehörden im Internet recherchiert, um im Text dargestellte Aussagen verifizieren zu können. Soweit dies nicht möglich war, wird sich im Folgenden an der angegebenen (älteren) Literatur orientiert.