Wünschen sich unverheiratete Eltern in Deutschland die gemeinsame elterliche Sorge, so müssen sie heiraten oder Sorgeerklärungen zur Erlangung der gemeinsamen Sorge abgeben. Dem rechtlichen Begriff der gemeinsamen Sorge stellt Alexandra N. Langmeyer in der vorliegenden Studie das psychologische Pendant der elterlichen Zusammenarbeit in der Erziehung gegenüber, die in den letzten Jahren zunehmend unter dem Begriff des elterlichen Coparenting in der Familienforschung berücksichtigt wird. Anhand von drei Teilstudien wird aus einer systemischen Perspektive die gemeinsame elterliche Sorge, die Bedeutung des elterlichen Coparenting und des Erziehungsverhaltens sowie deren Zusammenhang zum Kindeswohl beleuchtet.
"... sehr ausführlich methodisch und inhaltlich präsentiert ... nutzbar und eine gute Hilfe." (Klemens Lammert, Hildegard Lilly Graßt, in: Blickpunkt Öffentliche Gesundheit, Jg. 33, Heft 1,2017)
"... Das Werk richtet sich an Dozierende und Studierende aus den Bereichen Psychologie, Soziologie, Pädagogik und Rechtswissenschaften - insbesondere mit dem Interessen-schwerpunkt Familie und Kindheit - sowie an Fachkräfte in der Beratung und Sozialen Arbeit, interessierte Laien." (in: Das Jugendamt, Heft 5, 2016)
"... Das Werk richtet sich an Dozierende und Studierende aus den Bereichen Psychologie, Soziologie, Pädagogik und Rechtswissenschaften - insbesondere mit dem Interessen-schwerpunkt Familie und Kindheit - sowie an Fachkräfte in der Beratung und Sozialen Arbeit, interessierte Laien." (in: Das Jugendamt, Heft 5, 2016)