Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, München früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Um der Fragestellung "Welchen Handlungsraum hat die Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe?" gerecht zu werden wird die Autorin dieser Arbeit im Folgenden die verschiedenen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe aufzeigen und den Bezug der Kriminalitätstheorien zur Praxis darlegen. Im Anschluss wird ein Praxisproblem und dessen Lösung erläutert. Das Strafrecht ist für unsere Gesellschaft die Basis des Zusammenlebens. Durch das Strafgesetzbuch werden Regeln für das soziale Verhalten und Konsequenzen der Überschreitung eben dieser bestimmt. Die Grundlagen der Strafbarkeit werden in den Paragraphen 13-15 des Strafgesetzbuches aufgeführt: das Begehen durch Unterlassen, das Handeln für einen anderen, sowie vorsätzliches und fahrlässiges Handeln werden strafrechtlich verfolgt. Ebenfalls der Versuch einer Straftat wird nach § 23 StGB geahndet. Diese strafbaren Handlungen haben bei Begehen Konsequenzen zur Folge. Je nach schwere des Verbrechens oder Vergehens kann und soll der Täter in gewissem Maße bestraft werden. Dies wird durch Freiheitsentzug, Bewährung, Geldstrafen, Nebenstrafen oder Auflagen gewährleistet. Nach § 1 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes gelten 14-18 Jährige als Jugendliche und 18- 21 Jährige als Heranwachsende. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden durch das Jugendgerichtsgesetz geschützt. Sollte zwischen 14 und 21 Jahren eine Straftat begangen werden, werden Erziehungsmaßregeln angeordnet. Sollten diese Maßnahmen nicht genügen kommt eine Jugendstrafe zum Einsatz. Diese Folgen sind nach § 5 des JGG geregelt. Grundsätzlich werden Menschen jeden Alters als straffällig bezeichnet, sollte eine Straftat begangen worden sein. Neben den unterschiedlichen Rechtsorganen spielt ebenso die Soziale Arbeit eine große Rolle im Strafprozess. Im Vordergrund steht dabei die Begleitung, die Beratung und die Resozialisierung der Straffälligen. Im Jahr 2017 berichtet das Bundeskriminalamt von insgesamt 5.761.984 erfassten Straftaten in Deutschland. Davon wurden lediglich 57,1% aufgeklärt. Zu erwähnen ist hierbei auch der Aspekt, dass die Dunkelziffer, der nicht erfassten Straftaten deutlich höher sein mag. Die vorliegenden Zahlen zeigen die Aktualität sowie die Notwendigkeit der Straffälligenhilfe in unserer Gesellschaft.
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