Die Hartz IV-Reform sollte Langzeitarbeitslose nicht nur durch gezielte Förderung in Erwerbsarbeit bringen, sondern wurde auch mit dem Anspruch einer aktiven Gleichstellung im Sinne der besonderen Förderung von Frauen verbunden. In der Praxis werden, wie das Beispiel der lokalen Umsetzung des SGB II im Berliner Bezirk Mitte zeigt, geschlechtsspezifische Belange jedoch vernachlässigt. Wie betroffene Frauen den Übergang in Hartz IV wahrnahmen und mit welchen Problemen sie zwischen Behördenchaos, einem Leben in Armut und (Selbst-)Ausschluss aus der Gesellschaft zu kämpfen haben, wird am Beispiel einer Mehrfach-Befragung von 30 Frauen eindrucksvoll dargelegt. Hartz IV ist, darüber täuschen auch die jüngsten positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt nicht hinweg, ein Angriff auf die sozialen Bürgerrechte der Betroffenen.
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