Leistungsansprüche kennen und durchsetzen
Die wirtschaftliche Sicherung während einer Arbeitsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer und Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Streit zwischen Betroffenen und Sozialversicherungsträgern. Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland stehen deshalb Nachfragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. zum Krankengeld auf Platz 1 der Beratungsgespräche.
Norbert Finkenbusch, Experte im Sozialversicherungsrecht, stellt die komplexe Rechtslage der drei Themenbereiche vor:
Über 100 Fall- und Berechnungsbeispiele gehen auf den Praxisalltag ein und sorgen für ein gutes Verständnis.
Soziale Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit ist bestens geeignet zum Nachschlagen oder zur Fortbildung für Mitarbeiter in Personalabteilungen, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften, Rentenberater, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Personal- oder Betriebsräte sowie für Mitarbeiter in Patienten-, Pflegeberatungsstellen und bei Sozialversicherungsträgern.
Die wirtschaftliche Sicherung während einer Arbeitsunfähigkeit ist für Arbeitnehmer und Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Streit zwischen Betroffenen und Sozialversicherungsträgern. Laut der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland stehen deshalb Nachfragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. zum Krankengeld auf Platz 1 der Beratungsgespräche.
Norbert Finkenbusch, Experte im Sozialversicherungsrecht, stellt die komplexe Rechtslage der drei Themenbereiche vor:
- Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
- Krankengeld durch die Krankenkasse
- Verletztengeld statt Krankengeld aufgrund eines Arbeitsunfalls
Über 100 Fall- und Berechnungsbeispiele gehen auf den Praxisalltag ein und sorgen für ein gutes Verständnis.
Soziale Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit ist bestens geeignet zum Nachschlagen oder zur Fortbildung für Mitarbeiter in Personalabteilungen, Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften, Rentenberater, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Personal- oder Betriebsräte sowie für Mitarbeiter in Patienten-, Pflegeberatungsstellen und bei Sozialversicherungsträgern.
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