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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1.7, CVJM-Kolleg Kassel, Veranstaltung: Fundamentalethik, Wirtschaftsethik, Sozialethik,, Sprache: Deutsch, Abstract: Von Unternehmen bis zu Arbeitsloseninitiativen, von marktliberalen Ökonomen bis zu Attac, von der Piratenpartei bis zur Linkspartei: Unter der Bezeichnung „bedingungsloses Grundeinkommen“ fordern Befürworter aus unterschiedlichsten Kreisen nichts Geringeres als eine radikale Umgestaltung des Sozialstaats. Ein individuell ausbezahltes Einkommen für alle, ohne…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Soziales System und Sozialstruktur, Note: 1.7, CVJM-Kolleg Kassel, Veranstaltung: Fundamentalethik, Wirtschaftsethik, Sozialethik,, Sprache: Deutsch, Abstract: Von Unternehmen bis zu Arbeitsloseninitiativen, von marktliberalen Ökonomen bis zu Attac, von der Piratenpartei bis zur Linkspartei: Unter der Bezeichnung „bedingungsloses Grundeinkommen“ fordern Befürworter aus unterschiedlichsten Kreisen nichts Geringeres als eine radikale Umgestaltung des Sozialstaats. Ein individuell ausbezahltes Einkommen für alle, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Gegenleistung, ist der Kern der Idee. Im Zuge hoher Unzufriedenheit weiter Teile der Bevölkerung mit den Reformen des Arbeitsmarktes (Hartz I-IV) bietet diese Forderung offenbar eine potentielle Alternative. Diese Hausarbeit befasst sich mit der Frage: Kann das „bedingungslose Grundeinkommen“ als sozialpolitisches Instrument für die Integration der von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen wirksam sein und ist es aus sozialethischertheologischer Perspektive gerechtfertigt? Dafür wird zunächst eine Eingrenzung des Begriffs „bedingungsloses Grundeinkommen“ vorgenommen und seine Entstehungsgeschichte in Grobform nachgezeichnet. Es folgt eine Situationsanalyse, in denen Kriterien für und gegen das bedingungslose Grundeinkommen gesammelt werden, die für die Beantwortung der Frage nach der Wirksamkeit und der moralischen Rechtfertigung des „bedingungslosen Grundeinkommens“ wichtig sind.