Zur Sozialpolitik im allgemeinen Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Sozialpolitik als eigenständige Dis ziplin. Sie war eine Antwort auf die Arbeiterfrage. Sie zielte auf die Korrek tur und Sicherung des Arbeitslebens. Es war die Zeit, da die merkantilen Formen des wirtschaftlichen Lebens den Erfordernissen einer freiheitlich-individualistischen Lebensweise weichen mußten. Von England gingen die Impulse aus und überstrahlten die ganze westliche Welt. Die mittelalterliche Ordnung mit ihrer handwerklichen Pro duktion, mit ihrem Zunftwesen, staatlicher Reglementierung und Privilegie rung wich einer Gesellschaftsordnung, deren geschichtliche Situation um die Mitte des 19. Jahrhunderts das Wesen der Sozialpolitik prägte. Der zeitliche Beginn der sozialpolitischen Gesetzgebung - insbesondere die Fabrikgesetz gebung - in Deutschland geht auf das Jahr 1839 zurück, in dem das "Regu lativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken" nach mannig fachen Kompetenzkonflikten zwischen der preußischen Militär-, Unterrichts und Wirtschaftsverwaltung auf Landesebene erlassen wurde. Kernstück dieses Gesetzes war die Festlegung des Mindestalters der in Fabriken und Berg werken beschäftigten Kinder auf 9 Jahre. In der zweiten Hälfte des 19. Jahr hunderts folgten die Gewerbeordnung, die obligatorische Gewerbe- und Fabrikaufsicht und die Sozialversicherung. Was man im ausgehenden 19.
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