Angefangen von Verwaltungstätigkeiten über Dienstleistung und Produktion bis hin zu Tätigkeiten im Bildungsbereich und bei der Polizei können Arbeitsplätze beurteilt werden.
Die Zielgruppen:
- Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologen
- Arbeitsmediziner, Betriebsärzte
- Personalverantwortliche
- Management, Personalvertretungen
- Mitarbeiter von Unfallversicherungsträgern und des staatlichen Arbeitsschutzes
Hintergrund:
Das deutsche Arbeitsschutzgesetzfordert seit 2013 die regelmäßige Beurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz, die aus dem Arbeitsinhalt, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen, der Arbeitsumgebung und auch aus neuen Arbeitsformen resultieren kann.
Das Verfahren erfüllt die Gütekriterien der internationalen Norm DIN EN ISO 10075 "Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung".
Die Autoren:
Prof. Dr. rer. nat. habil. (i. R.) Anna-Marie Metz war Leiterin des Lehrbereichs Arbeits- und Organisationspsychologie der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
Prof. Dr. rer. nat. habil. (i. R.) Heinz-Jürgen Rothe war im gleichen Lehrbereich tätig.
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