Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,7, Universität Potsdam (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: Direkte Demokratie und Menschenrechte, Sprache: Deutsch, Abstract: Im November 2009 wurde das Verbot von Minaretten in der Schweiz, durch die "Minarett-Initiative", mit 57,5% der Stimmen angenommen und in der Bundesverfassung verankert. Das Ergebnis war eine Diskussion über die Volksrechte der Schweiz und Kritik seitens der UNO, EU und USA, die in der Initiative einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte und die Glaubensfreiheit sahen. Dabei galt die Schweiz als Inbegriff der direkten Demokratie. Dennoch haben die Initiativen, zu denen auch die Ausschaffungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) gehört, zu einer offenen Diskussion geführt. Das Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und der direkten Demokratie bzw. direkten Volksrechten ist komplizierter als man denkt. Zumal man in der direkten Demokratie bezogen auf die Volksrechte zwischen Initiativen und Referenden klar unterscheiden muss und die Probleme der Schweiz aus den Initiativen resultieren. Nur über dieses Instrument ist es überhaupt möglich, dass Beschlüsse, die entgegen dem Völkerrecht stehen, gegen den Willen der Regierung und des Parlaments in Kraft treten. Dies hingegen steht diametral zur historischen Entwicklung der Demokratie und Menschenrechte. Die politischen Ideen der Demokratie und Menschenrechte verweisen historisch aufeinander und die Gründung der Demokratie als Staatsform versteht sich dabei als Umsetzung der Menschenrechte, die jedem Menschen zustehen. Hierbei sollen die Menschenrechte gesichert und geschützt werden. Dennoch besteht ein starkes Spannungsverhältnis zwischen Demokratie und Menschenrechten. Sie gelten als subjektive Rechte auch gegen den Staat und schützen den Einzelnen vor staatlicher Willkürgewalt. Gleichzeitig regulieren Menschenrechte auch die demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozesse und geben dem Bürger die rechtlich verbürgte Möglichkeit, den demokratischen Prozess mit zu gestalten und zu bestimmen. Anhand des oben beschriebenen Spannungsverhältnisses soll in dieser Arbeit untersucht werden, ob eine Lösung durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit zu erreichen ist. Hierzu soll zunächst das politische System der Schweiz beleuchtet werden und anschließend die liberalen und republikanischen Positionen der Demokratie. Im darauf folgenden Punkt wird der Konflikt der direkten Demokratie mit den Menschenrechten in der Schweiz anhand von zwei aktuellen Beispielen beleuchtet.
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