Die Befürchtung der Sparkassen, ihre solidarisch organisierte Einlagensicherung mit anderen Banken teilen zu müssen, ist vom Tisch. Die verpflichtende Beteiligung an der Befüllung des Abwicklungsfonds - der nach Meinung der Sparkassen nur für private Großbanken gedacht sein kann - lehnen sie zusammen mit den Volksbanken vehement ab.
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