Der vierte Band dokumentiert in zwei Teilbänden die Strafverfolgung von DDR-Bürgern wegen Spionage gegen die Bundesrepublik, einen der umstrittensten Bereiche der strafrechtlichen Aufarbeitung. Der Schwerpunkt liegt bei den Strafverfahren gegen Angehörige der für die nachrichtendienstliche Struktur der DDR maßgeblichen Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des Ministeriums für Staatssicherheit. Das Urteil gegen den ehemaligen Leiter der HVA, Markus Wolf, wird hier erstmals vollständig abgedruckt. Enthalten ist auch das Urteil gegen den NATO-Spion Rainer Rupp ("Topas"), das die Methoden und Erfolge der DDR-Spionage eindrucksvoll schildert. Die zeitgeschichtlichen Feststellungen in den Justizdokumenten spiegeln die unterschiedlichen Phasen der politischen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten. Vermittelt wird auch das Ineinandergreifen von Spionage und innerstaatlicher Überwachung in der DDR.
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