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Einsendeaufgabe aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Sport - Sportökonomie, Sportmanagement, Note: 2,3, Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit einer Analyse des Vereins RB Leipzig auseinander. Weiter werden die Aspekte der Haftung, Arbeitsrecht sowie ein ausgearbeiteter Sponsoringvertrag untersucht. Letzter Punkt der Arbeit sind die Steuerlichen Aspekte im Sport- und Vereinsrecht. Der RasenBallsport Leipzig e.V. ist, wie es die Namensgebung bereits ausdrückt ein, beim Amtsgericht Leipzig in das Vereinsregister…mehr

Produktbeschreibung
Einsendeaufgabe aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Sport - Sportökonomie, Sportmanagement, Note: 2,3, Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement GmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit setzt sich mit einer Analyse des Vereins RB Leipzig auseinander. Weiter werden die Aspekte der Haftung, Arbeitsrecht sowie ein ausgearbeiteter Sponsoringvertrag untersucht. Letzter Punkt der Arbeit sind die Steuerlichen Aspekte im Sport- und Vereinsrecht. Der RasenBallsport Leipzig e.V. ist, wie es die Namensgebung bereits ausdrückt ein, beim Amtsgericht Leipzig in das Vereinsregister eingetragener Fußballverein. Der Verein wurde am 19. Mai 2009 gegründet und ist seit der Saison 2016/17 Teil der ersten Bundesliga (Holzschuh, 2018, S. 103-105). Die Basis der folgenden Aufgaben bilden die Daten des Vereins aus dem Jahr 2014, als sich der Verein in der zweiten Bundesliga befand. Die Grundlage für eine Beurteilung, ob es sich bei dem RasenBallsport Leipzig e.V. um einen wirtschaftlichen Verein handeln könnte, bildet das Bürgerliche Gesetzbuch mit den Paragraphen §§ 21 f.. Hier wird eine Differenzierung eines wirtschaftlichen- von einem nichtwirtschaftlichen Verein vorgenommen. Ein Hinweis, welcher für einen wirtschaftlichen Verein sprechen würde, findet man in der Vereinsstruktur. Schaut man sich hier die Mitgliederversammlung einmal genauer an, ist festzustellen, dass der Ehrenrat sowie der Vorstand aus hochrangigen Funktionären der Red Bull GmbH besteht. Weiter steht in der Satzung des Fußballvereins, dass lediglich die ordentlichen Mitglieder ein Wahl- und Stimmrecht haben.