Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: In Österreich gibt es kein eigenes Sponsoring-Gesetz. Es entspricht daher der herrschenden Auffassung, das Allgemeine Schuldrecht des ABGB als vertragsrechtliche Grundlage des Sponsorings heranzuziehen. Gewöhnliche, in der Vertragswirklichkeit auftretende Sponsoringverträge können keinem der gesetzlich geregelten Vertragstypen eindeutig zugeordnet werden. Als gemeinsamer Nenner lässt sich lediglich feststellen, dass Sponsoringverträge im Gesetz nicht typisierte, synallagmatische Dauerschuldverhältnisse sind. Aus der Einteilung der verschiedenen Formen des Sportsponsorings in Individual-, Mannschafts- und Eventsponsoring sowie exklusive und einfache Sponsoringverträge ergeben sich praktische Konsequenzen, auf die im Rahmen der Vertragsgestaltung Bedacht zu nehmen ist. Dasselbe gilt für kompetenzrechtliche Fragestellungen, je nachdem, welche Art einer juristischen Person als Sponsor auftritt. Der Befugnis eines Sportverbandes oder –vereines zur Aufstellung von Regeln über die Zulässigkeit, Art und Umfang der Werbetätigkeit, an die innerhalb des Verbandes tätige Vereine oder innerhalb des Verbandes bzw. Vereines tätige Einzelsportler gebunden sind, ist beschränkt. Die vorliegende Arbeit bietet einen umfassenden Einblick in im Rahmen eines Sponsoringverhältnisses mögliche Regelungsinhalte undsoll den an einem solchen beteiligten Parteien Hilfestellung bei der Vertragsgestaltung bieten. Es ist meine Hoffnung, dass diese Arbeit unter anderem gezeigt hat, dass das Sportsponsoring aus dem gegenwärtigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Für die gesponserten Sportler ist das Sponsoring zu einer wichtigen Einnahmequelle geworden und den Sponsoren erlaubt diese relativ junge Werbeform, sich in einem nicht-kommerziellen Umfeld zu präsentieren. Das Potential im Bereich des Sportsponsorings scheint noch nicht ausgeschöpft zu sein. Dies ist freilich in erheblichem Ausmaße auch mit Gefahren verbunden. Es ist denkbar, dass Sponsoren nur noch dann zu weiteren und größeren Investitionen in den Sport bereit sind, wenn ihr Einfluss dadurch wächst. Es ist keine Utopie, dass sich Sponsoren den Ausgang eines Wettkampfes „vorbehalten“, um länger „im Bild zu sein“. Ferner ist nicht auszuschließen, dass bisher unübertragbare Persönlichkeitsrechte in Zukunft transferierbar werden.