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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigen EU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU. Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen. Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichen Unterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen. Ziel dieser…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach Artikel 1 der Verordnung zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft1 werden die Amtssprachen der heutigen EU geregelt. Danach gibt es zur Zeit 23 Amtssprachen in der EU. Diese Sprachenvielfalt kann zu Rechtsproblemen führen. Im Rahmen dieser Hausarbeit beschäftigt sich der Verfasser mit einem sprachlichen Unterschied im EU-Recht und den daraus folgenden nationalen Rechtsproblemen. Ziel dieser Hausarbeit ist es dabei für die bestehenden Probleme zu sensibilisieren. Dazu wird ein Beispiel aus dem Urheberrecht, nämlich die Frage der Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei der Weiterveräußerung von Software in unkörperlicher Form, aufgegriffen. Strittig ist in der deutschen Rechtsprechung die Frage, ob der (Erst-)Erwerber ohne Zustimmung des Urhebers die Software, die unkörperlich in Verkehr gebracht wurde2, an einen Zweiterwerber weiterveräußern darf, sich also das Verbreitungsrecht im Bezug auf die unkörperlich in Verkehr gebrachte Software erschöpft hat. Um diese Rechtsfrage zu beantworten, wird neben dem nationalen Recht auch Europarecht zur Auslegung herangezogen, so unter anderem der Art. 3 Abs. 3 und der Erwägungsgrund Nr. 29 der InfoSoc-RL3, die im Rahmen dieser Hausarbeit besonders beleuchtet werden.