Das Rechtsinstitut des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre aus einer Aktiengesellschaft gegen eine Barabfindung existiert in Deutschland seit 2002. Mit der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2004/25/EG wird das aktienrechtliche Rechtskonstrukt durch die im Jahre 2006 in das Übernahmerecht eingeführte Norm weiterentwickelt. Eine wie in Deutschland existierende und sich ergänzende Dualität der Normen der §§ 327a ff. AktG und § 39a WpÜG kennt das russische Aktienrecht nicht. Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre aus der Gesellschaft erfolgt dort i.d.R. gemäß Art. 84.8 ruAktG, das im Wege der Adoptierung der Europäischen Richtlinie 2004/25/EG in das russische Aktienrecht eingeführt wurde. Diese Studie stellt die Squeeze-Out regelnden Normen der deutschen und russischen Rechtsordnung dar. Im Rahmen einer rechtsvergleichenden Analyse werden sowohl verfassungsrechtliche als auch verfahrenstechnische Fragen des Minderheitenschutzes erörtert, wesentliche Unterschiede der deutschen und russischen Regelungen herausgearbeitet sowie Vor- und Nachteile der Lösungsansätze der Rechtsprechung kritisch betrachtet werden. Die vorliegende Studie soll des Weiteren Gedankenanstöße geben, wie man den Ausschluss der Minderheitsaktionäre unter Beachtung der landesspezifischen Unterschiede für alle Beteiligten optimaler gestalten kann. Der Blick in das ausländische Recht dient nicht nur dem juristischen Erfahrungsaustausch, sondern lässt Regelungen des eigenen Staates aus einer anderen Perspektive betrachten.
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