Die deutsche Parteienlandschaft ist im Umbruch. In den letzten anderthalb Jahrzehnten hat sich der Bedeutungsverlust der traditionellen Volksparteien intensiviert. Gleichzeitig ist eine zunehmende Pluralisierung, Diversifizierung und Polarisierung des Parteiensystems eingetreten. Diese Entwicklungen stellen die Parteien, aber auch das ihnen geltende Recht vor vielfältige Herausforderungen. Sie aktualisieren nicht nur den Parteibegriff, sondern betreffen auch und vor allem die den Parteien überantwortete Synchronisation der Volks- und der Staatswillensbildung, die Grundsätze der Parteienfreiheit und -gleichheit, die staatliche Parteienfinanzierung und das bestehende System parteinaher Stiftungen, die Beobachtung politischer Parteien durch den Verfassungsschutz und das Instrument des Parteiverbots. Geboren 1971; 1999 Promotion; 2003 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Universität Leipzig; Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
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