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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit werden daher zunächst die Rechtsgrundlagen für die Ablösung der Staatsleistungen erläutert und der historische Kontext dieser Rechtsgrundlagen dargelegt. Dabei wird kurz auf den Frieden von Lunéville, vor allem aber auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Kompetenzen der Bundesländer und des Bundestags näher betrachtet, wobei der Fokus vor allem auf den Antrag der Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Geschichte - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit werden daher zunächst die Rechtsgrundlagen für die Ablösung der Staatsleistungen erläutert und der historische Kontext dieser Rechtsgrundlagen dargelegt. Dabei wird kurz auf den Frieden von Lunéville, vor allem aber auf den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 eingegangen. Im zweiten Teil der Arbeit werden die Kompetenzen der Bundesländer und des Bundestags näher betrachtet, wobei der Fokus vor allem auf den Antrag der Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen (Drucksache 17/7372)7 und dem Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 19/19237)8 liegt. Im letzten Teil der Arbeit wird eine Stellungnahme abgegeben. Am Ende wird ein Fazit gezogen. Seit über 100 Jahren soll die Ablösung der Staatsleistungen vollzogen werden. `“Höchste Zeit zu handeln“, dachten sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und stellten im September 2019 einen Antrag die “Staatsleistungen ablösen - Verhandlungen mit den Kirchen aufnehmen”. Der Antrag befasst sich mit den Artikel 140 des Grundgesetzes (kurz: GG) in Verbindung mit dem Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung (kurz: WRV) von 1919. In diesem Artikel geht es um die Ablösung der Staatsleistungen an die katholische und evangelische Landeskirche in Deutschland. Die Ablösung der Staatsleistungen hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert, genauer gesagt im Reichsdeputationshauptschluss von 1803, wo die Kirchen im Zuge der Säkularisation große Teile ihrer Territorien an den Staat abtreten und somit auch Einbußen in ihren Einnahmen hinnehmen mussten. Um den Kirchen ihre Einnahmebußen zu erstatten, wurde seitdem eine Art Pachtzins für die einverleibten Territorien bezahlt. Die WRV fordert in §138 WRV die Ablösung dieser Staatsleitungen im Sinne einer Einmalzahlung durch die Bundesländer oder eine andere Art von Ausgleich nach dem Äquivalenzprinzip. Jedoch ist bis heute weder eine Ablösesumme bezahlt, noch wurde dem Verfassungsauftrag im Sinne des Art. 140 GG nachgekommen. Um dieser Verpflichtung nachzukommen ist der Bund dazu angehalten, ein Grundsätzegesetzes zu erlassen, um die Ablösung der Staatsleistungen durch die Bundesländer zu gewährleisten. Ein halbes Jahr nach dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen legen sie zusammen mit den Fraktionen FDP und DIE LINKE einen Gesetzesentwurf für ein “Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen” im Bundestag vor.