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Von Staaten können Gefahren ausgehen und Völkerrechtsbrüche begangen werden, auf die andere Staaten zum Schutz ihrer selbst und ihrer Bewohner reagieren müssen. Zugleich sind die Staaten durch die Globalisierung wirtschaftlich auf das Engste vernetzt und vom grenzüberschreitenden Handel abhängig geworden. Damit sind Wirtschaftssanktionen das Mittel der Wahl, um Gefahren zu begegnen und das Völkerrecht durchzusetzen. Staatenbezogene Sanktionen treffen zuerst die Bevölkerung des Zielstaates. Das traditionelle formale Verständnis der Staatensouveränität konnte keine effektiven rechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Von Staaten können Gefahren ausgehen und Völkerrechtsbrüche begangen werden, auf die andere Staaten zum Schutz ihrer selbst und ihrer Bewohner reagieren müssen. Zugleich sind die Staaten durch die Globalisierung wirtschaftlich auf das Engste vernetzt und vom grenzüberschreitenden Handel abhängig geworden. Damit sind Wirtschaftssanktionen das Mittel der Wahl, um Gefahren zu begegnen und das Völkerrecht durchzusetzen. Staatenbezogene Sanktionen treffen zuerst die Bevölkerung des Zielstaates. Das traditionelle formale Verständnis der Staatensouveränität konnte keine effektiven rechtlichen Rahmenbedingungen hervorbringen. Neuere völkerrechtliche Entwicklungen stellen das Individuum generell in den Vordergrund, materialisieren die Souveränität vor dem Hintergrund der responsibility to protect mit menschenrechtlichen Schutzpflichten und betonen die Frage der Verhältnismäßigkeit. Matthias Valta behandelt das Welthandelsrecht, das Interventionsverbot, das Recht der Gegenmaßnahmen und die Grund- und Menschenrechte, differenziert zwischen Völkerrecht, Europarecht und deutschem Recht und betrachtet exemplarisch vier Fallstudien aus dem Irak, Iran, Kuba und Russland. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; Referendariat am LG Heidelberg mit Stationen an der Verwaltungshochschule Speyer und am Bundesministerium der Finanzen, Berlin; seit 2011 Akademischer Mitarbeiter Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; 2012 Promotion; Kollegiat des Wissenschaftlichen Nachwuchs-Kollegs der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Akademischer Rat auf Zeit; 2016 Habilitation; seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf.

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Autorenporträt
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; Referendariat am LG Heidelberg mit Stationen an der Verwaltungshochschule Speyer und am Bundesministerium der Finanzen, Berlin; seit 2011 Akademischer Mitarbeiter Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; 2012 Promotion; Kollegiat des Wissenschaftlichen Nachwuchs-Kollegs der Heidelberger Akademie der Wissenschaften Akademischer Rat auf Zeit; 2016 Habilitation; seit 2017 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf.