Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein, Note: 1,7, Universität Hamburg (Universität Hamburg DWP), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der lateinische Begriff „Medien“ bezeichnet Vermittlungssysteme für Informationen aller Art, wie Nachrichten, Meinungen, Unterhaltungen. Die Botschaft der Medien wird indirekt und einseitig einem anonymen Publikum allgemein zugänglich gemacht. Diese Arbeit setzt sich mit den Medien in Deutschland, ihren Aufgaben und den Akteuren der Berichterstattungen auseinander. Eingangs werden die wesentlichen Elemente des Art. 5 Abs. I Grundgesetz und ihre historischen Begründungen erklärt. Weiter werden die Entwicklungen der Medien und ihrer Aufgaben seit Gutenberg erläutert und wie die Gesetzgebung, aber auch die Rechtsprechungen auf die heutige Medienlandschaft reagieren. Es soll der regelmäßige Konflikt von Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz aufgezeigt werden. Welche Unterscheidungen dabei Pressemeldungen mit Informations- und Unterhaltungscharakter verursachen, und warum bei Personen des öffentlichen Interesses anders als mit den Persönlichkeitsrechten von Privatpersonen verfahren wird, soll durch auszugsweise Darstellung von Streitigkeiten erkennbar werden. Ebenso ist es relevant zu erläutern, in wie weit der gesellschaftliche Anspruch maßgeblichen Einfluss auf die Qualität der Berichterstattungen hat. Sowohl die Betroffenen, die durch die Publikation der Nachricht in die öffentliche Diskussion geraten, wie Journalisten und Verlage, aber auch die Rezipienten, die durch die Veröffentlichung informiert oder unterhalten werden wollen, bestimmen das Niveau der heutigen Pressearbeit. Abschließend werden die Selbstkontrolle der Medien und andere Anreize zu einer angemessenen Nutzung der Pressefreiheit dargestellt, um aufzeigen zu können, warum nicht nur wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden dürfen.