Der bereits Ende der 1980er-Jahre einsetzende Konversionsprozess hat durch die jüngste Strukturreform der Bundeswehr erneut an Bedeutung gewonnen. Bedingt durch die Veränderung der globalen sicherheitspolitischen Lage und den dadurch verteidigungspolitisch veranlassten Umbau der Bundeswehr zu einer Armee mit weltweitem Interventionsauftrag werden zahlreiche Liegenschaften von den Streitkräften nicht mehr benötigt. Betroffene Kommunen stehen damit vor der Herausforderung, sinnvolle und finanzierbare Nachnutzungen für unterschiedlichste Liegenschaftstypen zu finden, um ein dauerhaftes Brachfallen der Flächen und damit verbundene negative städtebauliche Effekte zu vermeiden. Die vorliegende Untersuchung setzt sich umfassend mit den einzelnen städtebaulichen Instrumentarien auseinander, die betroffenen Kommunen im Rahmen der Konversion zur Verfügung stehen. Einen ersten Schwerpunkt bildet die Erarbeitung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die aus der militärischen Vornutzung der Flächen resultieren, werden sodann neben der Bauleitplanung und den städtebaulichen Gesamtmaßnahmen insbesondere auch kooperative Entwicklungsmöglichkeiten durch den Abschluss städtebaulicher Verträge in den Blick genommen.
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