Das Kartellvergaberecht ist auf städtebauliche Verträge anzuwenden, wenn diese öffentliche Aufträge gemäß § 99 GWB darstellen. Insbesondere kommunale Grundstücksverkäufe sollen daher europaweit ausgeschrieben werden, sofern aus städtebaulichem Interesse der Gemeinde eine Bauverpflichtung des Investors vereinbart wird. Vor dem Hintergrund der GWB-Novelle 2009 erlangt diese Problematik besondere Aktualität. Das Zentralinstitut für Raumplanung widmete sich im Rahmen seines Symposiums am 24. Juni 2009 diesem Spannungsfeld zwischen Planungsrecht und Vergaberecht. Es wurden die vergaberechtlichen Probleme im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen dargestellt und Lösungen gesucht, damit die Gemeinden trotz der bestehenden Unsicherheit bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen handlungsfähig bleiben. Die Vorträge der Veranstaltung sowie die Zusammenfassungen der Diskussionen werden traditionsgemäß mit dem vorliegenden Tagungsband der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.