Forschungsarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,0, Hochschule Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der indische Stadtverkehr kann auf den ersten Blick eines westlichen Exoten anarchistisch wirken. In einem Wirrwarr aus Hupen und Handzeichen, Mensch und Tier, Beklommenheit und Gedränge, von dem die kleineren und größeren Beulen an nahezu jedem fahrbaren Untersatz zeugen, könnte man schnell den Eindruck bekommen, hier fehle jegliches gliedernde Element. Menschen besteigen und verlassen türenlose öffentliche Verkehrsmittel abseits von oft nur schwer erkennbaren Haltepunkten, an Kreuzungen oder auch während der Fahrt. Ein- wie auch Doppeldeckerbusse würden in den Betriebsberichten deutscher Nahverkehrsdienstleister meistzeitig als vollbesetzt qualifiziert - gleiches gilt mehr noch für die Vorortzüge. Die Szenerie demonstriert eine Sachlage, die mit europäischen Definitionen schwerlich beschreibbar scheint. Von diesem ersten Erscheinungsbild das Fehlen jeglicher Ordnung abzuleiten ist gleichwohl fragwürdig. Immerhin sind im "Motor Vehicles Act" in 14 Kapiteln detaillierte Regelungen und Vorgaben an die Bundesstaaten von der Fahrzeugzulassung über Geschwindigkeitsbeschränkungen bis hin zu Bußgeldkatalogen kodifiziert. Dessen ungeachtet ist die dem Stadtverkehr oft nahe gelegte Aggressivität der Verkehrsteilnehmer bei der Verteidigung einer mobilitätsorientierten Lebensgestaltung unterentwickelt. Permanente Aufforderungen zur Mitnahme durch Rikscha- und Taxifahrer an Touristen zeugen von Geschäftstüchtigkeit und den zahlreichen Arbeitsplätzen im städtischen Transportgewerbe. Das von anderen Mentalitäten und abweichenden Politik- und Planungsauffassungen getragene Bild wurde in der Vergangenheit häufig betont. Die Debatten erinnern an die in Westeuropa geführten Diskussionen in den 1970er und 80er Jahren über einen "bevorstehenden Verkehrsinfarkt" und "sich selbst lahm legenden Straßenverkehr" als Reaktion auf die politische Prämisse prinzipieller Engpassfreiheit bei der Bereitstellung von Verkehrswegekapazitäten.
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