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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (Jugendgerichtshilfe), Sprache: Deutsch, Abstract: Kern der vorliegenden Diplomarbeit ist das Stärken von Selbstverantwortung bei straffälligen Jugendlichen. Dieses Thema wurde von der Verfasserin gewählt, um ein tieferes Verständnis des Selbsthilfegedankens zu erlangen. Die Hilfe zur Selbsthilfe stellt innerhalb der Sozialen Arbeit ein großes Leitprinzip dar. Es zielt darauf ab, "eigene Probleme aus eigener Kraft und gemeinsame Probleme mit gemeinsamer…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,3, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin (Jugendgerichtshilfe), Sprache: Deutsch, Abstract: Kern der vorliegenden Diplomarbeit ist das Stärken von Selbstverantwortung bei straffälligen Jugendlichen. Dieses Thema wurde von der Verfasserin gewählt, um ein tieferes Verständnis des Selbsthilfegedankens zu erlangen. Die Hilfe zur Selbsthilfe stellt innerhalb der Sozialen Arbeit ein großes Leitprinzip dar. Es zielt darauf ab, "eigene Probleme aus eigener Kraft und gemeinsame Probleme mit gemeinsamer Anstrengung zu bearbeiten [und gilt, d.Verf.] als bewusstes Gegenkonzept zu bürokratisch oder professionell organisierter ,Fremdhilfe'". Daran knüpft sich auch das Subsidiaritätsprinzip an, das unter Berücksichtigung der möglichst weitgehenden persönlichen Entfaltung des Menschen, seiner individuellen Würde, seines individuellen Lebensentwurfs und seiner Bindung an die Gesellschaft, die Verantwortung für Hilfeleistungen der personnäheren Instanz zuspricht. Aufgaben, die z.B. von der Person selbst, ihrem Umfeld oder kleineren Vereinen übernommen werden können, werden je nach Personennähe an diese übertragen. Wenn kleinere Einheiten zur Verfügung stehen, sollen übergeordnete Instanzen von der Hilfeleistung absehen. Es findet unter anderem im § 4 des KJHG seinen Niederschlag. Durch die Stärkung von Selbstverantwortung soll die Verantwortung für die Person der personennahesten Instanz, nämlich ihr selbst übertragen werden. Sie soll befähigt werden die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, d.h. auch von Hilfestellungen unabhängig zu werden.

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