Das Ziel des vorliegenden Beitrages ist es primär zu analysieren, wie die Regelungen und Wahlrechte der Richtlinie 2014/95/EU und des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes von Unternehmen des DAX 30 und MDAX in der Praxis angewendet werden. Der Fokus wird dabei auf die Untersuchung der Berichtsthematiken und die formale Ausgestaltung der CSR-Berichte gelegt. Im Rahmen der Analyse wurden die nichtfinanziellen Konzernerklärungen und Konzernberichte des Geschäftsjahres 2020 mithilfe eines Erhebungsbogens einer standardisierten Sichtung unterzogen. Die Analyse ergab, dass die Wahlrechte der Richtlinie und des CSR-RUG teils homogen und teils heterogen ausgeübt werden. Eine Homogenität ist insbesondere bezüglich der Verwendung eines Rahmenwerkes sowie der Durchführung einer inhaltlichen Prüfung mit 'limited assurance' zu verzeichnen. Größere Unterschiede können dagegen hinsichtlich der Veröffentlichungsform, des Berichtsumfangs sowie der Anzahl wesentlicher Berichtsthematiken wie auch bezüglich der angegebenen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren festgestellt werden. Auf Basis dieser Ergebnisse wurden darüber hinaus Kritikpunkte an den gesetzlichen Regelungen herausgearbeitet und darauf aufbauend Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Richtlinie abgeleitet. In diesem Zusammenhang wurden zudem auch die kürzlich von der Europäischen Kommission publizierten Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinie dargestellt und kritisch gewürdigt.
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