Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Universität des Saarlandes (Katholische Theologie), Veranstaltung: Fundamentalmoral, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nach Christoph Wilhelm Hufeland höchste ärztliche Pflicht ist es, das Leben des Patienten zu erhalten und nichts zu tun, wodurch das Leben eines Menschen verkürzt werden könnte, unabhängig von der Einstellung des Patienten zum Leben. Seine Formulierung impliziert bereits den Gedanken, ein Leben womöglich auch durch ärztliche Eingriffe verlängern zu können. Die von Hufeland beschriebene Maxime, alles für die Erhaltung und Verlängerung des Lebens zu tun, wurde zum Maßstab der modernen Medizin. Angesichts des Fortschritts der Medizin des frühen 20. Jahrhunderts und der daraus resultierenden neuen therapeutischen Möglichkeiten, wie beispielsweise den Reanimations- und Intensivtechniken, stieg die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen deutlich. Der technologische Fortschritt im Hinblick auf die Erhaltung bzw. Verlängerung menschlichen Lebens warf neben den positiven Aspekten jedoch auch die Frage auf, ab wann es sinnvoll ist, mit den lebensverlängernden Maßnahmen, beispielsweise bei Komapatienten, aufzuhören. Mit dieser Frage beschäftigt sich auch die vorliegende Arbeit und betrachtet das Thema Sterbehilfe hierbei im Spannungsfeld zwischen Recht, Medizin, Ethik, Philosophie, Theologie und Gesellschaft.
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