Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Fachhochschule Eberswalde, Veranstaltung: Rechnungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Wer in einem begrenzten Zeitraum nicht versteuerte Einnahmen freiwillig meldet und darauf eine Ablass-Steuer zahlt, bleibt von Strafe, Bußgeld und Hinterziehungszinsen verschont. Dies ermöglicht das neue Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG), das am 1.1.2004 in Kraft trat und bis zum 31.3.2005 gilt. Die Bundesregierung hat mit dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) ein Angebot geschaffen, dass als "Brücke zur Steuerehrlichkeit" zu verstehen ist: Diese Brücke können Bürger beschreiten, die in der Vergangenheit steuerpflichtige Erträge erzielt bislang nicht versteuert haben oder Schwarzgeld verheimlicht haben. Gedacht ist vor allem an Kapitalvermögen, das im Ausland angelegt wurde und nun legal heim nach Deutschland geholt werden kann. Natürlich gilt das Angebot auch für Kapitalvermögen, das in Deutschland angelegt wurde und die Zinsen daraus nicht versteuert wurden. 4. Schritte zur Steuerehrlichkeit: 1. Abgabe einer strafbefreienden Erklärung innerhalb einer bestimmten Frist 2. Zahlung einer pauschale Abgabe, die sog. Ablass-Steuer 3. Erlangen der Straf- oder Bußgeldfreiheit 4. Zum Erreichen zukünftiger Steuerehrlichkeit, erhält der Fiskus weit reichende Kontrollmöglichkeiten 5. Alternative zum Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)
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