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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Steuersünder haben es besser, sie können ihre Sünden ihrem Finanzamt beichten, indem sie die verkürzten Steuerbeträge ordentlich (nach -) melden und die Steuersumme fristgerecht zahlen. Dadurch hat der reuige, aber auch der nur clevere illegale "Steuersparer" einen Rechtsanspruch, nicht vom Staat mit einer Kriminalstrafe belegt zu werden. Und zwar völlig egal, ob er Millionenbeträge oder nur einige hundert Euro der Finanzkasse absichtlich rechtswidrig vorenthalten hat. Es…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: keine, , Sprache: Deutsch, Abstract: Steuersünder haben es besser, sie können ihre Sünden ihrem Finanzamt beichten, indem sie die verkürzten Steuerbeträge ordentlich (nach -) melden und die Steuersumme fristgerecht zahlen. Dadurch hat der reuige, aber auch der nur clevere illegale "Steuersparer" einen Rechtsanspruch, nicht vom Staat mit einer Kriminalstrafe belegt zu werden. Und zwar völlig egal, ob er Millionenbeträge oder nur einige hundert Euro der Finanzkasse absichtlich rechtswidrig vorenthalten hat. Es ist - deshalb - auch gleichgültig, ob der Steuersünder, hätte er sich nicht wirksam rechtswidrig selbst angezeigt, nur eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen, eine Freiheitsstrafe mit Bewährung erhalten hätte oder gar einige Jahre "Knast" ohne Bewährung. Ganz so einfach ist es allerdings nicht, eine wirksame Selbstanzeige beim Finanzamt zu erstatten. Welche großen und kleinen Hürden der Gesetzgeber und die Rechtsprechung vor die "Wohltat der Straffreiheit" aufgestellt haben, können Sie hier im nachfolgenden Beitrag lesen.